Wie kann ich erfahren, wie hoch mein voraussichtliches Ruhegehalt sein wird?
Die RGK bietet an, eine unverbindliche Vorabberechnung des voraussichtlichen Ruhegehaltes durchzuführen. Dafür sind unter anderem Angaben zum Rentenbeginn, zum Gehalt und weiteren Versorgungsbezügen erforderlich.